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Hinweis
Hinweise für den Einsatz von Betäubungsmitteln durch den Zahnarzt, Kieferchirurg Haus- oder HautarztDie Bosscher Stiftung vertritt den Standpunkt, dass die Verabreichung von Betäubungsmitteln, in denen der Wirkstoff Articain enthalten ist (wie Ultracain und Septanest), unterbleibt, solange nicht absolut sichergestellt werden kann, dass das Cholinesterase-Niveau im Blut des Patienten ausreichend hoch und die Cholinesterase von genügender Qualität für den Abbau von Articain ist. Dieser Standpunkt wird durch den Beipackzettel des Medikaments Ultracain eindeutig gestützt:
"Ultracain darf nicht an Patienten mit einer Cholinesterase-Defizienz verabreicht werden, es sei denn, es besteht eine strikte Indikation hierfür. Die Wirkung von Ultracain wird bei Patienten mit der genannten Defizienz verlängert und in einigen Fällen außergewöhnlich stark sein."
Bitten Sie in diesem Fall Ihren Arzt, ein anderes Betäubungsmittel zu verabreichen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen rechtzeitig (etwa 2 Wochen vor der Behandlung) an Ihren Arzt, damit ihm genügend Zeit bleibt, für Ihre Behandlung ein alternatives Betäubungsmittel zu bestellen.
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt über alternative Betäubungsmittel informieren. Sollte Ihr Arzt nicht über die nötigen Informationen verfügen, schlagen wir den Einsatz eines der aufgeführten Betäubungsmittel vor:
Xylocaine™
Citanest™
Scandonest™